Steuernews für Ärzte
Sterbegelder aus der Ärzteversorgung

Sterbegeldbezüge als steuerpflichtige sonstige Einkünfte?
Andere Leistungen
„Andere Leistungen“, die von berufsständischen Versorgungseinrichtungen gezahlt werden, unterliegen im Regelfall als „sonstige Einkünfte“ der Einkommensteuerpflicht (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa des Einkommensteuergesetzes). Eine katalogmäßige Aufzählung der steuerpflichtigen „anderen Leistungen“ enthält das Gesetz nicht. Die Besteuerung „anderer Leistungen“ zählt daher zu den häufigsten Streitpunkten mit dem Finanzamt.
Sterbegelder
So auch in dem Fall, den das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden hatte (Az. 4 K 1203/11). Streitpunkt war ein von der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte gezahltes Sterbegeld. Das FG hat entschieden, dass die Leistung nicht als andere Leistung der Besteuerung unterliegt. Begründung: Es handelt sich hier nicht um kapitalisierte „wiederkehrende Bezüge“.
Auffassung des Bundesfinanzhofs
Gegen das FG-Urteil ist ein Revisionsverfahren anhängig (Az. X R 13/14). Der Bundesfinanzhof hat allerdings in zwei ähnlich gelagerten Verfahren die Steuerpflicht von Einmalleistungen bejaht. In einem Verfahren ging es um die Steuerpflicht einer einmaligen Kapitalzahlung des Versorgungswerks der Apothekerkammer. Für eine Besteuerung als „andere Leistung” sei nach Auffassung des BFH nicht zugleich das Vorliegen wiederkehrender Bezüge maßgeblich (Urt. v. 23.10.2013, X R 3/12). Ebenso als steuerpflichtig wertete der BFH einmalige Teilkapitalleistungen des Zahnärztekammer-Versorgungswerkes (Urt. v. 23.10.2013, X R 21/12). Die Entscheidung in dem anhängigen Revisionsverfahren des FG Baden-Württemberg bleibt also spannend.
Fazit
Ärztinnen und Ärzte müssen auch für einmalige Leistungen aus ihren Versorgungswerken, die keine wiederkehrenden Bezüge darstellen, stets mit einer Einkommensteuerpflicht rechnen. Der BFH hat allerdings auch betont, dass Kapitalleistungen berufsständischer Versorgungseinrichtungen als „außerordentliche Einkünfte“ betrachtet und ermäßigt besteuert werden können.
Stand: 27. Mai 2015
- Frühjahr 2021
- Winter 2020
- Herbst 2020
- Sommer 2020
- Frühjahr 2020
- Winter 2019
- Herbst 2019
- Sommer 2019
- Frühjahr 2019
- Winter 2018
- Herbst 2018
- Sommer 2018
- Frühjahr 2018
- Winter 2017
- Herbst 2017
- Sommer 2017
- Frühjahr 2017
- Winter 2016
- Herbst 2016
- Sommer 2016
- Frühjahr 2016
- Winter 2015
- Herbst 2015
- Sommer 2015
- Frühjahr 2015
- Winter 2014/15
- Herbst 2014
- Sommer 2014
- Frühjahr 2014
- Winter 2013
- Herbst 2013
- Sommer 2013
- Frühjahr 2013
- Winter 2012/13
- Herbst 2012
- Sommer 2012
- Frühjahr 2012
- Winter 2011
- Herbst 2011
- Sommer 2011
- Frühjahr 2011
Social Media
Diese Seite weiterempfehlen: