Seitenbereiche

News
Kosten für Lipödem als außergewöhnliche Belastung

https://www.rieder-schehl.de/news/steuernews_f%C3%BCr_aerzte/

Steuernachweis der Krankheitskosten

Gemäß § 64 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. f der Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) müssen Steuerpflichtige bei wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden die Zwangsläufigkeit ihrer Aufwendungen durch ein amtsärztliches Gutachten oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachweisen. Die Nachweise müssen vor Beginn der Behandlungsmaßnahmen vorliegen. Dies ist Voraussetzung für die Geltendmachung der Aufwendungen als außergewöhnliche Belastung.

Urteil Finanzgericht Sachsen

Nach Ansicht des Finanzgerichts (FG) Sachsen (Urteil v. 10.9.2020 - 3 K 1498/18) handelt es sich bei einer Liposuktion nicht um eine „wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode” im Sinne der genannten Vorschrift. Das FG beruft sich hier auf eigene Recherchen. Die Richter betonten in der Urteilsbegründung, dass keine wissenschaftliche Publikation gefunden werden konnte, die der Liposuktion bei Lipödemen einen medizinischen Nutzen absprechen würde. Das FG hat den Steuerabzug solcher Behandlungskosten als außergewöhnliche Belastung dementsprechend zugelassen. Auf die Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens oder einer ärztlichen Bescheinigung des Medizinischen Dienstes einer Krankenkasse kommt es nicht an.

Revision

Gegen dieses Urteil wurde allerdings Revision vor dem Bundesfinanzhof (BFH) eingelegt. Das Verfahren ist seit Oktober 2020 unter dem Aktenzeichen VI R 39/20 anhängig.

Stand: 30. August 2021

Bild: Andrey Popov - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Über uns:
Als Ihr Steuerberater in Annweiler und Umkreis (Landau, Pirmasens) ist es für uns wichtig Sie mit unserer langjährigen Beratungserfahrung bei allen Steuer- und Wirtschaftsfragen zu unterstützen. Neben der klassischen Steuerberatung stehen wird Ihnen mit Expertise in den Bereichen Unternehmensnachfolge, Gründungsberatung und Personalwirtschaft zur Seite. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf ein unverbindliches Kennenlerngespräch!

Rieder & Schehl Partnerschaft Steuerberater
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.