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September 2024

Steuernews-TV September 2024

Das Wachstumschancengesetz enthält eine Steuerförderung für den Mietwohnungsneubau in Form einer zeitlich befristeten geometrisch-degressiven Gebäude-Abschreibung. Alle wichtigen Infos zur Höhe der Förderung und zu den Voraussetzungen erfahren Sie in unserer brandneuen Ausgabe von Steuernews-TV!

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Was ist bei der Steuerförderung für Mietwohnungsneubau zu beachten?

Das Wachstumschancengesetz enthält eine Steuerförderung für den Mietwohnungsneubau in Form einer zeitlich befristeten geometrisch-degressiven Gebäude-Abschreibung in Höhe von fünf Prozent.

Welche Voraussetzungen müssen für die Förderung erfüllt sein?

  • Die degressive Abschreibung gilt ausschließlich für Wohngebäude mit Baubeginn (gemäß Baubeginnanzeige) nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029.
  • In Anschaffungsfällen muss der Kaufvertrag nach dem 30.9.2023 und vor dem 1.10.2029 abgeschlossen worden sein.
  • Beim Immobilienkauf muss außerdem der Kauf im Jahr der Fertigstellung erfolgt sein. Als Zeitpunkt der tatsächlichen Anschaffung gilt hierbei immer der Übergang von Gefahr, Nutzen und Lasten, nicht das Datum des Kaufvertrages.
  • Für im Jahr 2023 fertiggestellte Wohnungen muss das Datum des Kaufvertrags nach dem 30.9.2023 liegen und der Nutzungsübergang nach diesem Stichtag, aber vor dem 1.1.2024 erfolgt sein.

Die Förderung gilt auch für Eigentumswohnungen oder für im Teileigentum stehende Räume. Ausgenommen sind Bestandsimmobilien. Daher ist auch die Schaffung neuer Wohnungen in bestehenden Gebäuden nicht begünstigt.

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