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März 2025

Steuernews-TV März 2025

Die Sozialversicherungsrechengrößen 2025 sind da! Dieses Jahr gibt es wichtige Neuerungen: Einheitliche Werte für ganz Deutschland und höhere Beitragsbemessungsgrenzen nach der starken Lohnsteigerung 2023. Klicken Sie rein in die neueste Ausgabe von Steuernews-TV und erhalten Sie kompakt alle wichtigen News!

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Sozialversicherungsrechengrößen 2025: Das ändert sich!

Die Sozialversicherungsrechengrößen für 2025 stehen fest! Seit dem 1. Januar gelten erstmals einheitliche Werte für alte und neue Bundesländer – die bislang notwendige Rechtskreistrennung entfällt somit für Meldungen ab 2025. Achtung: Nachdem die Lohnsteigerungen im Jahr 2023 deutschlandweit mit durchschnittlich 6,44 % besonders hoch waren, steigen auch die Beitragsbemessungsgrenzen deutlich an.

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2025 bei 8.050 Euro monatlich bzw. 96.600 Euro jährlich. In der gesetzlichen Krankenversicherung gilt eine Beitragsbemessungsgrenze von 5.512,50 Euro monatlich bzw. 66.150 Euro jährlich. Die für die gesetzliche Krankenversicherung maßgebliche Versicherungspflichtgrenze beträgt 2025 6.150 Euro im Monat bzw. 73.800 Euro im Jahr.

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Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

Liegen Wohnort und Arbeitsort weit voneinander entfernt, nehmen sich Arbeitnehmer oft eine Zweitwohnung am Arbeitsort. Unter welchen Voraussetzungen eine doppelte Haushaltsführung genau vorliegt, erfahren Sie in Steuernews-TV.

Zulässig: Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften

Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 wurde der Werbungskostenabzug für Kapitaleinkünfte beschränkt. Zu diesem Werbungskostenabzugsverbot bestanden verfassungsrechtliche Bedenken, die der BFH nun beseitigt hat. Mehr dazu in Steuernews-TV.

Was ist zu beachten, wenn steuerbegünstigtes Vermögen vererbt wird?

Zählt steuerbegünstigtes Vermögen zum Nachlass und ist der Empfänger des Vermögens eine Erbengemeinschaft, so tritt mit ihrer Auseinandersetzung ein sogenannter Begünstigungstransfer ein. Erfahren Sie in Steuernews-TV, worauf zu achten ist.

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