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März 2026

Steuernews-TV März 2026

Mit dem Entwurf des „Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes“ sollen die im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr erfüllt werden. Hierzu sollen reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden. Weitere Informationen zum neuen Gesetzentwurf erfahren Sie in der neuen Ausgabe von Steuernews-TV.

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Gesetzentwurf zur Steuerfreiheit für Elektrofahrzeuge

Mit dem Entwurf des Achten Gesetzes zur Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes sollen die im Koalitionsvertrag gesteckten Ziele zur Stärkung der Elektromobilität im Verkehr erfüllt werden. Hierzu sollen reine Elektrofahrzeuge jetzt bis 2035 von der Kraftfahrzeugsteuer befreit werden.

Jedes neue Elektrofahrzeug wird maximal zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer ausgenommen. Ein 2026 zugelassenes Fahrzeug ist folglich zehn Jahre steuerbefreit. Wechselt das Auto den Besitzer, kann der Erwerber noch die verbleibende Restzeit aus dem für das Elektrofahrzeug geltenden Zehnjahreszeitraum nutzen. Die Verlängerung der Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge gilt für solche Fahrzeuge, die bis zum 31.12.2030 erstmalig zugelassen werden.

Aktuelle Steuernews-TV Ausgaben

Vergütung von Überstunden und Mehrarbeit

Wenn Beschäftigte mehr arbeiten als vertraglich vereinbart, entstehen Überstunden. Wird die gesetzlich geregelte Arbeitszeit überschritten, spricht man von Mehrarbeit. Ob und wie Überstunden bzw. Mehrarbeit vergütet werden, darüber informieren wir Sie in Steuernews-TV.

Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

Liegen Wohnort und Arbeitsort weit voneinander entfernt, nehmen sich Arbeitnehmer oft eine Zweitwohnung am Arbeitsort. Unter welchen Voraussetzungen eine doppelte Haushaltsführung genau vorliegt, erfahren Sie in Steuernews-TV.

Zulässig: Werbungskostenabzugsverbot bei Kapitaleinkünften

Mit Einführung der Abgeltungsteuer 2009 wurde der Werbungskostenabzug für Kapitaleinkünfte beschränkt. Zu diesem Werbungskostenabzugsverbot bestanden verfassungsrechtliche Bedenken, die der BFH nun beseitigt hat. Mehr dazu in Steuernews-TV.

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