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September 2025

Steuernews-TV September 2025

Wer Steuerzahlungen oder Steuererklärungen zu spät abgibt, muss mit Zuschlägen rechnen – das kann mitunter teuer werden. Wann sie fällig werden und welche Ausnahmen es gibt, zeigen wir in Steuernews-TV.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Welche Zuschläge drohen bei verspäteter Zahlung oder Abgabe?

Bei der verspäteten Zahlung von Steuern oder der verspäteten Abgabe von Steuererklärungen können Säumnis- und Verspätungszuschläge fällig werden – mit spürbaren finanziellen Folgen.

Säumniszuschläge entstehen, wenn eine fällige Steuer nicht rechtzeitig entrichtet wird. Pro angefangenem Monat: 1 % des rückständigen Betrags (effektiver Jahreszins: 12 %)

Verspätungszuschläge betreffen die nicht fristgerechte Abgabe von Steuererklärungen. Dabei wird in zwei Fälle unterschieden:

  1. Wenn das Finanzamt eine Frist innerhalb der gesetzlichen Abgabefrist setzt, kann ein Zuschlag festgesetzt werden. (Ermessensentscheidung)
  2. Wird die gesetzliche Abgabefrist überschritten, entsteht der Zuschlag automatisch. (Gesetzlich festgelegt)

Für Steuererklärungen 2024 fallen Verspätungszuschläge an, wenn sie nach dem

  • 31. Juli 2025 (bei nicht beratenden Steuerpflichtigen)
  • bzw. 30. April 2026 oder 30. September 2026 (bei steuerlicher Beratung) abgegeben werden, sofern keine Fristverlängerung gewährt wurde.

Was tun bei unverschuldeter Verspätung?

In Härtefällen wie etwa bei Krankheit oder offensichtlichem Versehen kann ein Erlassantrag gestellt werden.

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