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Mai 2026

Steuernews-TV Mai 2026

Mit dem Aktivrentengesetz führte die Bundesregierung die Aktivrente für Rentnerinnen und Rentner ein. Bis zu € 2.000,00 im Monat können steuer- jedoch nicht sozialversicherungsfrei hinzuverdient werden. Welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um die Aktivrente in Anspruch zu nehmen, darüber informieren wir Sie in Steuernews-TV.

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Wer kann die neue Aktivrente in Anspruch nehmen?

Mit dem Aktivrentengesetz führte die Bundesregierung die Aktivrente für Rentnerinnen und Rentner ein. Bis zu 2.000,00 Euro im Monat können steuer- jedoch nicht sozialversicherungsfrei hinzuverdient werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Die Regelaltersgrenze muss für den Rentenbezug erreicht sein.
  • Bei vorgezogener Altersrente kann die Aktivrente erst genutzt werden, wenn die persönliche Regelaltersgrenze erreicht ist.
  • Verdienen Rentner mehr als 2.000,00 Euro hinzu, ist dies für den Rentenbezug unerheblich. Der übersteigende Betrag ist allerdings steuer- und sozialversicherungspflichtig.
  • Aktivrentner können parallel noch einer Minijobtätigkeit nachgehen. Der Minijobverdienst (für 2026 maximal € 603,00/Monat erlaubt) hat keine Auswirkung auf die Aktivrente.
  • Die Aktivrente gibt es nur in einem Arbeiter- oder Angestelltenverhältnis.
  • Rentner, die ihrer selbstständigen Tätigkeit auch noch im Rentenalter nachgehen, erhalten den Steuerbonus nicht.

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