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Schenkungsteuer: News zum Thema

Was ist seit 2023 neu bei der Grundbesitzbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer? - Steuernews-TV

Mit dem Jahressteuergesetz 2022 traten wesentliche Neuerungen in der Bewertung von Grundbesitz für die Erbschaft- und Schenkungsteuer in Kraft. Was seit 2023 neu ist, erfahren Sie in Steuernews-TV.

Anpassung bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer und dem Grunderwerbsteuergesetz durch das Kreditzweitmarktförderungsgesetz

Kreditzweitmarktförderungsgesetz enthält Änderungen bei der Erbschaft-/Schenkungsteuer sowie Grunderwerbsteuer

Änderungen im Sachwert-/Ertragswertverfahren ab 2023

Anpassung der Grundstücksbewertungsverfahren an die Immobilienwertermittlungsverordnung

Wann liegt eine steuerpflichtige Schenkung vor?

Steuerpflichtige freigebige Zuwendungen

Finanzverwaltung stellt neue Richtlinien zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) vor

Neue Verwaltungsvorschriften

Besteuerung von Schenkungen an Begünstigte in Schweden

Schenkungsteuern bei Doppelbesteuerungsabkommen

Immobilienbewertung für die Erbschaft- und Schenkungsteuer

Vergleichspreise und Vergleichsfaktoren der Gutachterausschüsse auf dem Prüfstand

Disquotale Einlage in eine Kommanditgesellschaft auf Aktien

Einlage in eine Kapitalgesellschaft als freigebige Zuwendung

EU-Kommission kritisiert deutsches Steuersystem

Die EU-Kommission hat im Februar 2019 ihren Länderbericht für Deutschland veröffentlicht.

Persönliche Freibeträge bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer sollen angehoben werden

Wie höhere Erbschaft- und Schenkungsteuern infolge der hohen Immobilienbewertung mit höheren Freibeträgen abgefedert werden sollen

Zuführung von Kapitalrücklagen in die GmbH

GmbH-Anteilseigner, die „ihrer“ GmbH Eigenkapital zur Verfügung stellen wollen, können dies entweder durch Erhöhung des Stammkapitals oder aber formlos durch Überweisung einer Einlage in die Kapitalrücklage vornehmen.

Über uns:
Als Ihr Steuerberater in Annweiler und Umkreis (Landau, Pirmasens) ist es für uns wichtig Sie mit unserer langjährigen Beratungserfahrung bei allen Steuer- und Wirtschaftsfragen zu unterstützen. Neben der klassischen Steuerberatung stehen wird Ihnen mit Expertise in den Bereichen Unternehmensnachfolge, Gründungsberatung und Personalwirtschaft zur Seite. Sie haben Fragen? Wir freuen uns auf ein unverbindliches Kennenlerngespräch!

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