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Februar 2024

Steuernews-TV Februar 2024

In unserer neuesten Ausgabe von Steuernews-TV haben wir für Sie die wesentlichen Steuertarife für das Jahr 2024 prägnant zusammengefasst: Klicken Sie rein und erfahren Sie die neuen Tarife für den Einkommensteuer-Grundfreibetrag, den Solidaritätszuschlag, den Kinderfreibetrag und mehr!

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Wesentliche Steuertarife 2024

Folgend haben wir für Sie eine kurze Übersicht der wesentlichen Steuertarife 2024 zusammengestellt:

  • Der Einkommensteuer-Grundfreibetrag ist am 1.1.2024 auf 11.604 € (zuvor: 10.908 €) gestiegen. Für zusammenveranlagte Ehegatten beträgt der Grundfreibetrag 23.208 €.
  • Die Jahresfreigrenze für den Solidaritätszuschlag steigt 2024 für Einzelveranlagte auf 18.130 € und für Zusammenveranlagte auf 36.260 €. Das heißt, dass Einzelveranlagte bei einer Einkommensteuer von bis zu 18.130 € und zusammenveranlagte Ehepaare bis zu einer Einkommensteuer von 36.260 € 2024 keinen Solidaritätszuschlag mehr zahlen.
  • Für Beiträge zu gesetzlichen Rentenversicherungen oder zur landwirtschaftlichen Alterskasse sowie zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen erhöht sich 2024 der als Sonderausgaben abzugsfähige Höchstbeitrag in Verbindung mit der Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze zur knappschaftlichen Rentenversicherung auf insgesamt rund 27.565 €.
  • Der Kinderfreibetrag für jedes zu berücksichtigende Kind steigt 2024 auf 3.192 € (zuvor: 3.012 €).

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