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September 2023

Steuernews-TV September 2023

Wer seine Steuern zu spät zahlt, muss mit Säumniszuschlägen rechnen. Aber was genau sind Säumniszuschläge, wie hoch sind die Zinsen und warum sind diese Zuschläge nicht mit Nachzahlungszinsen zu vergleichen? All das und mehr sehen Sie in unserer brandneuen Folge von Steuernews-TV.

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Textabschrift des Videos (Transkription)

Was versteht man unter Säumniszuschlägen?

Werden Steuern zu spät entrichtet, wird für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von einem Prozent des auf 50,00 Euro abgerundeten rückständigen Steuerbetrages fällig. Auf das Jahr gerechnet entspricht dies einem Zinssatz von immerhin 12 %. Der Bundesfinanzhof hält das hohe Zinsniveau für verfassungsgemäß.

Einen Vergleich mit den reduzierten Nachzahlungszinsen hält der Bundesfinanzhof nicht für angemessen: Zinszahlungspflichtige Steuernachzahler und säumniszuschlagpflichtige Steuerschuldner können mangels vergleichbarer Sachverhalte nicht gleich behandelt werden: So stellen Säumniszuschläge im Gegensatz zu Verzugszinsen ein Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuerzahlungen dar. Verzugszinsen sind demgegenüber weder Sanktion noch Druckmittel, sondern ein Ausgleich für eine Kapitalnutzung.

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