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November 2023

Steuernews-TV November 2023

Der Erwerb und die Veräußerung von Kryptowährungen führen zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr Zeitspanne liegt. Wurden in den vergangenen Jahren Gewinne aus Kryptotransaktionen erzielt und nicht versteuert, sollte eine Selbstanzeige ins Auge gefasst werden. Mehr dazu erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV.

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Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

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Was ist bei Gewinnen aus Kryptowährungen zu beachten?

Der Bundesfinanzhof zählt Kryptos als virtuelle Währungen zu den anderen Wirtschaftsgütern. Der Erwerb und die Veräußerung von Kryptowährungen führen zu einem steuerpflichtigen privaten Veräußerungsgeschäft, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mehr als ein Jahr Zeitspanne liegt.

Die Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen hat bereits erste Sammelauskunftsersuchen an Betreiber von Kryptobörsen gesendet und wertet Informationen über Kryptotransaktionen aus. Auch andere Bundesländer haben inzwischen Einsicht in die Datensätze. Die sogenannten Private Keys, die erforderlich sind, um Transaktionen zu initiieren, verraten jede dahinter stehende natürliche Person einer Transaktion. Die personelle Zuordnung ist somit nachweisbar, auch die Transaktionshistorie und die Anzahl der gehaltenen Krypto-Token sind einsehbar.

Wurden in den vergangenen Jahren Gewinne aus Kryptotransaktionen erzielt und nicht versteuert, sollte eine Selbstanzeige ins Auge gefasst werden.

Aktuelle Steuernews-TV Ausgaben

Welche Abschreibungsfrist gilt für eine Homepage?

Die Finanzverwaltung hat für Steuerpflichtige die Möglichkeit geschaffen, Computerhardware und Software innerhalb eines Jahres bzw. im Anschaffungsjahr abzuschreiben. Aufwendungen für eine Homepage fallen nicht in diesen Anwendungsbereich. Ihr Update jetzt in Steuernews-TV.

Was ist bei der Inflationsausgleichsprämie zu beachten?

Bis 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern eine steuerfreie Inflationsausgleichsprämie bis zu € 3.000,00 zahlen. Was ist zu beachten? Ihr Update in Steuernews-TV.

Was versteht man unter Säumniszuschlägen?

In unserer aktuellen Ausgabe von Steuernews-TV erfahren Sie, was man unter Säumniszuschlägen versteht, wann diese fällig werden und warum sie nicht mit Nachzahlungszinsen vergleichbar sind. Film ab!

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